In Betrieben sind die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer gemäß §2 Abs. 1 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Konflikte bleiben hier nicht aus – und das führt zur Aufgabe von Betriebsräten: Sie sollen die Konflikte im Betrieb für die Arbeitnehmer führen, damit nicht jeder Arbeitnehmer auf sich allein gestellt dem Arbeitgeber hilflos gegenübersteht. Ein kluger Arbeitgeber wird diese Position verstehen und mit dem Betriebsrat – gleichwohl nicht ohne Konflikte – Einfluss auf die Belegschaft nehmen und die Personalpolitik gestalten. Häufig kommt es dann zu einem "Geben und Nehmen", sogenannten Kopplungsgeschäften, wenn der Arbeitgeber um eine Zustimmung bittet und der Betriebsrat dafür Bedingungen stellt.
Gleichwohl müssen sowohl die Mitglieder als auch der Vorsitzende eines Betriebsrats immer wieder die eigenen Interessen und Rechte verteidigen: Gerade die Informationsrechte und Beratungsrechte sind rechtlich schwach ausgestaltet und werden unter Umständen vernachlässigt. Über die „starken“ Mitbestimmungsrechte wird häufig gestritten, insbesondere wenn keine Einigkeit darüber besteht, ob bestimmte Fragen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen.
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