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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

Osterstraße 41-44 (Ostertorpassage)
31134 Hildesheim

Telefon 05121 / 20 80 90
Telefax 05121 / 20 80 911

Montag bis Freitag 08:30 - 17:30 Uhr

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

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Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Arbeitsrecht speziell für Betriebsräte und Co. in Hildesheim

Nutzen Sie unseren Service für Personal- und Betriebsräte sowie Mitarbeitervertretungen

Als erfahrene Anwälte für das Arbeitsrecht stehen wir nicht nur Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen bei allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Mithilfe unserer Kanzlei mit Sitz in Hildesheim gestalten Sie die Personalpolitik Ihres Unternehmens mit und sichern Ihre Mitbestimmungsrechte. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden sowie bei Fragen und Problemen aus dem betrieblichen Alltag. Im Streitfall vertreten wir Sie vor der Einigungsstelle und an allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Arbeitsrecht für Betriebsräte
Betriebsräten

Wichtiger Bestandteil im Arbeitsrecht: Interessenvertretung der Arbeitnehmer

In Betrieben sind die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer gemäß §2 Abs. 1 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber verpflichtet. Konflikte bleiben hier nicht aus – und das führt zur Aufgabe von Betriebsräten: Sie sollen die Konflikte im Betrieb für die Arbeitnehmer führen, damit nicht jeder Arbeitnehmer auf sich allein gestellt dem Arbeitgeber hilflos gegenübersteht. Ein kluger Arbeitgeber wird diese Position verstehen und mit dem Betriebsrat – gleichwohl nicht ohne Konflikte – Einfluss auf die Belegschaft nehmen und die Personalpolitik gestalten. Häufig kommt es dann zu einem "Geben und Nehmen", sogenannten Kopplungsgeschäften, wenn der Arbeitgeber um eine Zustimmung bittet und der Betriebsrat dafür Bedingungen stellt.

Gleichwohl müssen sowohl die Mitglieder als auch der Vorsitzende eines Betriebsrats immer wieder die eigenen Interessen und Rechte verteidigen: Gerade die Informationsrechte und Beratungsrechte sind rechtlich schwach ausgestaltet und werden unter Umständen vernachlässigt. Über die „starken“ Mitbestimmungsrechte wird häufig gestritten, insbesondere wenn keine Einigkeit darüber besteht, ob bestimmte Fragen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen.

Unsere Spezialisten im Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter

Profitieren Sie von unserem fachlichen Know-how und unserer Erfahrung im Arbeitsrecht für Betriebsräte. Das Leistungsspektrum in diesem Bereich umfasst verschiedene Themen wie:

  • Schulung von Betriebsräten
    All unsere Anwälte sind Experten in den Themen, die Sie bewegen. Sie gehen und gingen Lehrgängen an Hochschulen nach und sind daher kompetente Seminarleiter sowie geübte Referenten. Auf dieser Grundlage und unserem gesammelten Fachwissen bieten wir gerne auch Schulungen an – sowohl bei Ihnen im Haus, an ausgewählten Standorten oder auch in unseren Räumlichkeiten in Hildesheim.

    Zu den unbestreitbaren Rechten von Betriebsräten, Personalräten oder Mitarbeitervertretungen gehört immer auch der Anspruch auf eine angemessene Schulung. Denn nur, wenn man seine Rechte kennt und die vorrechtliche Betriebsratsarbeit sicher bewältigt, kann ein Betriebsrat überhaupt erst arbeiten. Daher stellen wir Ihnen maßgeschneiderte Schulungslösungen im Bereich des individuellen wie auch kollektiven Arbeitsrechts, in den Bereichen des Gesundheitswesens, im Umgang mit innerbetrieblichen Konflikten und Mobbing und insbesondere auch in den Bereichen des kirchlichen Arbeitsrechts sowie des öffentlichen Dienstrechts zur Verfügung. Bedenken Sie, dass eine individuelle Schulung des gesamten Betriebsrats oder einzelner Mitglieder eine gute Alternative zu einer Beratung sein kann.
Schulung von Betriebsräten
Wahl oder Gründung eines Betriebsrats
  • Wahl und Gründung eines Betriebsrates
    Wir beraten und vertreten Sie oder Ihren Wahlvorstand zu allen Fragen um eine erstmalige Betriebsratswahl, reguläre Betriebsratswahlen oder auch vorgezogene Neuwahlen. Ebenso vertreten unsere Experten im Arbeitsrecht Sie, wenn eine Wahlanfechtung notwendig geworden sein sollte.

    Auch bei der Gründung eines Betriebsrats – was schon in kleinen Betrieben ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich ist – unterstützen wir Sie selbstverständlich mit Rat und Tat. Viele Arbeitgeber versuchen die Bildung von Betriebsräten zu verhindern – sei es mit Drohungen im Vorfeld oder sachfremden Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen. Entsprechend unterstützen wir Sie nicht nur bei den formalen und rechtlichen Fragen einer erstmaligen Betriebsratswahl, sondern auch bei der Abwehr von unberechtigten Maßnahmen des Arbeitgebers.
  • Kosten
    Die Kosten unserer Tätigkeit trägt nach §40, 80 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber – nach Maßgabe Ihrer Beschlüsse. Ihnen bereits im Vorfeld dabei zu helfen, diese sicher und formal korrekt zu erfassen und gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
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