Was bedeutet die Abmahnung für mich?
Wenn man sich für ein Vorgehen entscheidet sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass die Abmahnung nur eine schriftliche Behauptung des Arbeitgebers ist. Sofern es zum Schlimmsten kommen sollte, kann diese auch noch immer in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren überprüft werden.
Gleichwohl kann einem eine Abmahnung, ohne Gegenvorstellung oder Beschwerde in der Personalakte, bei Beförderungen und anderen Entscheidungen des Arbeitgebers auch ohne jede gerichtliche Auseinandersetzung Nachteile bereiten.