Das Familienrecht gilt insbesondere für die Bereiche Familie, Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, nicht eheliche Lebensgemeinschaft und Verwandtschaft. Darüber hinaus regelt das sogenannte Personenstandsrecht die formalen Voraussetzungen zur Begründung und Änderung des Personenstands wie Eheschließung, Geburt, Sterbefall, Begründung von Lebenspartnerschaften oder Fragen der Namensänderung oder Geschlechtsanpassung. Das Familienrecht umfasst außerdem Vertretungsverhältnisse wie die rechtliche Betreuung, Vormundschaft oder Pflegschaft. Wir beraten und vertreten Sie auf allen diesen rechtlichen Gebieten und stehen Ihnen auch bei Fällen mit internationalem Bezug zur Seite.
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