Navigation überspringenSitemap anzeigen
Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

Osterstraße 41-44 (Ostertorpassage)
31134 Hildesheim

Telefon 05121 / 20 80 90
Telefax 05121 / 20 80 911

Montag bis Freitag 08:30 - 17:30 Uhr

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

Jetzt mehr erfahren ...
Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

Jetzt mehr erfahren ...
Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Jetzt mehr erfahren ...
Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

Jetzt mehr erfahren ...

Unterhalt Kindesunterhalt und Unterhaltsansprüche – Anwalt in Hildesheim

Unterhalt als Rechtsbegriff umfasst im Familienrecht eine Vielzahl von Tatbeständen, mit denen einzelne Personen verpflichtet werden können, die Existenz eines Angehörigen abzusichern.

Unterschiedliche Möglichkeiten der Leistung von Unterhalt

Die Leistung von Unterhalt kann zum einen durch Geldunterhalt oder Naturalunterhalt erfolgen. Mit Geldunterhalt sind regelmäßige, i. d. R. monatliche Zahlungen an einen Angehörigen, z. B. Kinder, getrennt lebende Ehegatten oder Eltern, gemeint. Bei Kindesunterhalt wird der Betrag in den meisten Fällen mithilfe der sog. Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Naturalunterhalt umfasst u. a. die Zurverfügungstellung von Unterkunft, Betreuung, Nahrung, Kleidung und Taschengeld. Dieser wird bei Minderjährigen i. d. R. von der Person erbracht, bei der das Kind ausschließlich lebt.

Unterhalt
Unterhalt

Besonderheiten ergeben sich beim Wechselmodell, das u. U. Unterhaltsleitungen komplett entfallen lassen kann oder bei dem beide Elternteile anteilig barunterhalts­pflichtig sind, wenn die Eltern die Betreuung des Kindes exakt 50:50 aufteilen. (Sog. Echtes Wechselmodell) Bei dem unechten Wechselmodell, bei dem ein Elternteil ein sehr ausgedehntes Umgangsmodell mit dem Kind ausübt, aber nicht zu genau 50 Prozent das Kind versorgt, tritt u. U. wiederum die übliche Berechnung eines Geldunterhalts an die Stelle.

Unterschiedliche Arten von Unterhalt

  • Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder
  • Familienunterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt von Ehegatten oder Partnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Elternunterhalt
  • Unterhalt wegen Verwandtschaft
  • Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen an die Kommune oder das Jobcenter

Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen an die Kommune oder das Jobcenter bei Kindes- und Elternunterhalt

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitiguns als Fachanwälte für Familien- und Sozialrecht beraten zu lassen, wenn Sie ein Auskunftsverlangen des Jobcenters oder des Sozialamts per Post erreicht. Dies passiert, wenn das Jobcenter oder Sozialamt für Angehörige Vorschüsse leistet.

Sie erhalten i. d. R. einen Fragebogen, in dem Sie Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen offen legen sollen. Wir raten Ihnen bereits mit Erhalt dieser Auskunft einen Termin bei uns zu machen, um sodann eine familienrechtliche Unterhaltsberechnung sowie eine sozialrechtliche Vergleichsberechnung für Sie durchzuführen und die weitere Korrespondenz mit dem Jobcenter oder Sozialamt zu übernehmen. Oft ist dann der Gang vor das Familiengericht durch die Behörde vermeidbar.

Unterhalt
05121 / 20 80 90
×
Diese Web­site nutzt Cookies oder Dritt­anbieter­dienste nur mit Ihrem Ein­verständnis - jeder­zeit wider­ruflich und frei­willig!Individuelle EinstellungenAlle akzeptierenImpressumDatenschutz­erklärung×
Zum Seitenanfang