Arbeitsrecht
Warum Betriebsvereinbarungen mehr sind als bloße Formalitäten – und wie Betriebsräte ihr Recht auf Mitbestimmung konsequent durchsetzen
Viele Betriebsräte erleben täglich, dass ihre Mitbestimmungsrechte unterlaufen oder ignoriert werden – sei es bei Arbeitszeitfragen, der Einführung neuer Software oder Leistungs- und Verhaltenskontrollen. Doch echte Mitbestimmung bedeutet nicht, um Zustimmung zu „bitten“, sondern gleichberechtigt mitzugestalten. Der Schlüssel dazu: rechtssichere und durchsetzbare Betriebsvereinbarungen. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, die Interessen des Betriebsrats effektiv zu vertreten, rechtliche Spielräume auszuschöpfen und Konflikte mit dem Arbeitgeber zu lösen – auf Kosten des Arbeitgebers.
„Wir wurden gar nicht gefragt.“ – diesen Satz hört man in vielen Betrieben, wenn neue Arbeitszeitmodelle eingeführt oder digitale Kontrollsysteme installiert werden. Dabei steht dem Betriebsrat bei all diesen Themen ein starkes gesetzliches Mitbestimmungsrecht zu. Trotzdem werden Betriebsräte häufig vor vollendete Tatsachen gestellt.
Das liegt selten am fehlenden Willen, sondern oft an mangelnder juristischer Unterstützung und Unsicherheit über die eigenen Rechte. Wer als Betriebsrat wirklich mitbestimmen will, braucht fundiertes Wissen über Betriebsvereinbarungen – und jemanden, der hilft, diese Rechte durchzusetzen.
Viele Betriebsräte stoßen auf denselben Widerstand:
Hinzu kommt: Ohne rechtssichere Betriebsvereinbarung fehlt die verbindliche Grundlage, um Rechte durchzusetzen. Das führt zu Frust im Gremium und Unsicherheit im Betrieb. Dabei ist genau das Gegenteil nötig – Klarheit, Transparenz und ein selbstbewusstes Auftreten gegenüber dem Arbeitgeber.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fest verankert. Besonders § 87 BetrVG regelt die zwingende Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, etwa bei:
Der Betriebsrat hat hier kein bloßes Anhörungsrecht, sondern eine echte Mitbestimmung – der Arbeitgeber darf Maßnahmen ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht einseitig umsetzen.
Kommt keine Einigung zustande, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Um dort und im Vorfeld effektiv zu handeln, ist eine qualifizierte juristische Begleitung entscheidend.
Ein Anwalt hilft:
Nur wer seine Rechte kennt und konsequent nutzt, kann die Interessen der Beschäftigten wirklich vertreten.
Wir unterstützen Betriebsräte bei allen Fragen rund um Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen – von der ersten Idee bis zur fertigen Vereinbarung.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wir sorgen dafür, dass der Betriebsrat seine Rechte nicht nur kennt – sondern sie auch durchsetzt.
Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei, wenn Sie unsere Hilfe benötigen. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über unser Kontaktformular.
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten für einen Rechtsanwalt, wenn:
In der Praxis bedeutet das:
Der Betriebsrat fasst einen formellen Beschluss, in dem die Hinzuziehung eines Anwalts und die Kostenübernahme beschlossen werden.
Mit unserer erprobten Vorlage für den Kostenbeschluss kann dieser Schritt rechtssicher dokumentiert werden – damit der Arbeitgeber die Kosten übernimmt und der Betriebsrat handlungsfähig bleibt.
Mitbestimmung ist kein Gnadenrecht, sondern ein gesetzlich garantiertes Machtinstrument.
Doch nur wer seine Rechte kennt und aktiv nutzt, kann sie wirksam einsetzen.
Wir unterstützen Betriebsräte dabei, echte Mitbestimmung zu leben – mit klaren Vereinbarungen, rechtlicher Sicherheit und der Stärke, die Interessen der Beschäftigten konsequent zu vertreten.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim
Rechtsanwalt Ole M. Hammers Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Steuerrecht sowie die zugehörigen Schnittmengen. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich intensiv mit Kündigungsschutzverfahren und Lohn- sowie Überstundenstreitigkeiten, Zeugnisfragen und Vertragsgestaltung. Im Sozialrecht ist er aufgrund medizinischer Kenntnisse insbesondere erfahren im sogenannten medizinischen Sozialrecht und kennt vertieft die Probleme des Sozialversicherungsrechts. Im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen vertritt er Sie im Steuerstrafrecht, bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt, im Erbrecht und bei der Vertragsgestaltung, auch im Gesellschaftsrecht.
Einige Erfahrungsberichte unserer Mandant:innen
Ich hatte schon einmal Hr. Hammer in einem Rechtsstreit im Arbeitsrecht. Nun benötige ich Hilfe im Sozialrecht und auch da steht er mir mit seiner Kompetenz bei Seite. Hr. Hammer hat eine sehr sympathische Art mit der er einem das Gefühl gibt alles zu schaffen. Jederzeit würde ich mich wieder an seine Kanzlei wenden und auch diese weiterempfehlen.
5 von 5 — Anonym
Sehr gut organisiert. Sehr gute Beratung.
Ich bin hochzufrieden!
5 von 5 — Anonym
Alles super, ich werde Sie weiterempfehlen!
Ganz herzlichen Dank für Ihre professionelle und kompetente Unterstützung ☺️
5 von 5 — Anonym
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