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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

Osterstraße 41-44 (Ostertorpassage)
31134 Hildesheim

Telefon 05121 / 20 80 90
Telefax 05121 / 20 80 911

Montag bis Freitag 08:30 - 17:30 Uhr

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

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Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Kranken­versicherung SGB V - rechtliche Beratung und Vertretung in Hildesheim

Unsere Anwälte sind auf das Rechtsgebiet Sozialrecht spezialisiert und vertreten sowie beraten Sie bei allen Fragen rund um Krankenversicherung und Co.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann entweder als Pflichtversicherung vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Grundsätzlich werden Leistungen aus der Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Das bedeutet, dass zugelassene Vertragsärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte, einen wesentlichen Teil der Leistungen in Form von medizinischer Behandlung, Therapie und dem Ausstellen von Verordnungen oder Rezepten erbringen.

Krankenversicherung
Krankenversicherung

In Ausnahmefällen ist jedoch auch eine Erstattung von Kosten für eine medizinische Behandlung oder Hilfsmittel möglich. Dann erfolgt die Geldleistung i. d. R. unmittelbar an den Versicherten, der die medizinische Leistung oder das Hilfsmittel zuvor selber bezahlt hat.

Der Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst u. a. Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung
  • Früherkennung von Krankheiten
  • Krankheit
  • Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Krankengeld
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen oder mindern
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