In Ausnahmefällen ist jedoch auch eine Erstattung von Kosten für eine medizinische Behandlung oder Hilfsmittel möglich. Dann erfolgt die Geldleistung i. d. R. unmittelbar an den Versicherten, der die medizinische Leistung oder das Hilfsmittel zuvor selber bezahlt hat.
Der Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst u. a. Leistungen in folgenden Bereichen: