Regelmäßig spielen bei allen Versicherungsfällen Fragen der Ursache für den Versicherungsfall eine Rolle. (sog. Kausalität) Ein Versicherungsfall i. S. v. SGB VII liegt nur vor, wenn der innere Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall bzw. der Berufserkrankung gegeben ist. Problematisch können in diesem Zusammenhang auch mittelbare Folgen eines Versicherungsfalles sein.
Ein weiteres häufiges Rechtsproblem ist der sogenannte Wegeunfall. Nicht nur die eigentliche Tätigkeit ist unfallversichert, sondern auch der unmittelbare Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird dem versicherten Bereich zugerechnet. Probleme können dann auftauchen, wenn die Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Bereich unklar ist. Sobald eine Strecke zur Arbeitsstätte aus privaten Gründen verlassen wird, kann ein sog. Abweg vorliegen, der nicht in den Bereich der Unfallversicherung fällt.