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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

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Arbeitsrecht

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Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Unfall­versicherung Rechtsanwälte in Hildesheim

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Schäden, die infolge einer Verrichtung am Arbeitsplatz erfolgten.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei eigenen gesundheitlichen Schäden, die infolge einer Verrichtung am Arbeitsplatz erfolgen. Im Wesentlichen kennt die Unfallversicherung drei Versicherungsfälle

  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall (als speziellen Fall des Arbeitsunfalls)
  • Berufskrankheit
Unfallversicherung
Unfallversicherung

Regelmäßig spielen bei allen Versicherungsfällen Fragen der Ursache für den Versicherungsfall eine Rolle. (sog. Kausalität) Ein Versicherungsfall i. S. v. SGB VII liegt nur vor, wenn der innere Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall bzw. der Berufserkrankung gegeben ist. Problematisch können in diesem Zusammenhang auch mittelbare Folgen eines Versicherungsfalles sein.

Ein weiteres häufiges Rechtsproblem ist der sogenannte Wegeunfall. Nicht nur die eigentliche Tätigkeit ist unfallversichert, sondern auch der unmittelbare Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird dem versicherten Bereich zugerechnet. Probleme können dann auftauchen, wenn die Abgrenzung zwischen privatem und beruflichem Bereich unklar ist. Sobald eine Strecke zur Arbeitsstätte aus privaten Gründen verlassen wird, kann ein sog. Abweg vorliegen, der nicht in den Bereich der Unfallversicherung fällt.

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