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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

Osterstraße 41-44 (Ostertorpassage)
31134 Hildesheim

Telefon 05121 / 20 80 90
Telefax 05121 / 20 80 911

Montag bis Freitag 08:30 - 17:30 Uhr

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

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Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Öffentliches Recht – Verfassungs- und Verwaltungsrechts für Bürger

Das Team von Hammer Rechtsanwälte vertritt Ihre Interessen im Bereich des öffentlichen Rechts

Das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht sind Teil des öffentlichen Rechts. Dabei ist das Verwaltungsrecht das Recht der Exekutive und regelt die Rechtsbeziehung von einem Staat zu seinen Bürgern sowie die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltungen und ihr Verhältnis untereinander. Das Verfassungsrecht ist die Lehre der rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander. Die Rechtsanwaltskanzlei Hammer Rechtsanwälte steht Mandanten in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts mit viel Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir helfen Bürgern, ihr Recht gegenüber den Verwaltungsinstitutionen durchzusetzen.

Das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht
Das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht

Öffentliches Recht – Verfassungs- und Verwaltungsrecht für Bürger

Unsere Kanzlei ist durch umfangreiche Fort- und Weiterbildungen sowie langjährige Erfahrung besonders auf den Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert. Professor Dr. Ulrich Hammer war lange Zeit als Hochschullehrer aktiv und kennt sich dementsprechend mit allen Fragen rund um das Hochschulrecht, insbesondere Kapazitätsklagen, und dem Recht der wissenschaftlichen Lehre und Lehrenden sowie dem Kommunalrecht aus. Wir nehmen Ihre Interessen als Bürger, Beamte oder Unternehmen gegenüber den öffentlichen Verwaltungen wahr und vertreten diese in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren.

Zu unseren Hauptfeldern im Rechtsbereich Verwaltungs- und Verfassungsrecht gehören:

Wir helfen auch Ihnen! Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 05121 / 20 80 90 oder über das Kontaktformular.

05121 / 20 80 90
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