Unsere Kanzlei ist durch umfangreiche Fort- und Weiterbildungen sowie langjährige Erfahrung besonders auf den Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisiert. Professor Dr. Ulrich Hammer war lange Zeit als Hochschullehrer aktiv und kennt sich dementsprechend mit allen Fragen rund um das Hochschulrecht, insbesondere Kapazitätsklagen, und dem Recht der wissenschaftlichen Lehre und Lehrenden sowie dem Kommunalrecht aus. Wir nehmen Ihre Interessen als Bürger, Beamte oder Unternehmen gegenüber den öffentlichen Verwaltungen wahr und vertreten diese in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren.
Zu unseren Hauptfeldern im Rechtsbereich Verwaltungs- und Verfassungsrecht gehören:
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