Das Vorgehen bei einer Studienplatzklage wird wesentlich dadurch erschwert, dass die Universitäten jeweils eigene, abweichende Fristen und Formalitäten eingeführt haben, die für den Einzelnen schwierig zu kennen und zu beachten sind. Diese unterscheiden sich je nach Hochschule und Bundesland. Um an allen Wunschhochschulen die Fristen wahren zu können, sollten Sie sich daher möglichst frühzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren oder sich beraten lassen.
Außerkapazitärer Antrag
Ausgangspunkt ist, wie bereits unter Studienplatzklage geschildert, der Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Gibt die Hochschule diesem Antrag statt, so bekommt der Studieninteressierte nun seinen gewünschten Studienplatz. In der Regel wird der Antrag jedoch von der Universität abgelehnt.
Eilantrag und Klage
Bei diesem erneuten Ablehnungsbescheid ist nun entscheidend, ob die Hochschule am Ende Ihres Bescheides eine Rechtsbehelfsbelehrung gesetzt hat. Ist dies der Fall, so bleibt dem Studieninteressierten nun nur noch ein Monat, um Klage gegen diesen Bescheid zu erheben. Daher sollte er sich nach Erhalt eines derartigen Bescheides schnellstmöglich an einen Anwalt wenden, da nach Ablauf der Frist keine Möglichkeit zum Erhalt des begehrten Studienplatzes mehr besteht.
Sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung allerdings in dem Bescheid fehlen oder gar kein Ablehnungsbescheid ergehen, so besteht zunächst kein Zwang zur Erhebung der Klage. Ratsam ist es jedoch zeitnah beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Eilrechtsschutzantrag auf eine einstweilige Anordnung hinsichtlich des Erhaltes eines Studienplatzes einzulegen. Auch für den Eilantrag sind wieder Fristen zu beachten! Eine parallel erhobene Klage kann zudem den Vergleichsdruck auf die Hochschulen erhöhen.
Offenlegung der Berechnung nach der KapVO oder Vergleich
Im nächsten Schritt wird das Gericht die Hochschule auffordern ihre Berechnungen der Kapazitäten für das entsprechende Semester zu überprüfen und offenzulegen. Viele Hochschulen, insbesondere außerhalb der Fächer Humanmedizin, Tiermedizin und Psychologie, stellen jedoch solche Berechnungen gar nicht für jedes Semester an oder geben im Vorfeld absichtlich falsche Zahlen an, um die hohen Kosten eines Studienplatzes nicht tragen zu müssen (so kostet der Hochschule z.B. jeder Medizinstudienplatz in etwa 350.000 €). Zudem ist die korrekte Berechnung der universitären Kapazitäten ein kompliziertes und damit fehleranfälliges Verfahren. Um auch nach Aufforderung des Gerichtes keine Berechnungen anstellen oder diese zumindest nicht offen legen zu müssen, drängen die Hochschulen nun häufig zu einem Vergleich mit dem Kläger, indem sie ihm einen Studienplatz im Austausch dafür anbieten, dass er seine Klage zurückzieht.
Entscheidung des Gerichts
Geschieht dieses jedoch nicht, so muss der Kläger nun warten, bis das Gericht über seine Klage entschieden hat. Dieses kann aber zwei bis zehn Monate dauern, weshalb ein Eilantrag wie geschildert dringend geboten ist.
Gibt das Gericht schließlich der Klage statt, sodass die Universität weitere Studienplätze zur Verfügung stellen muss, so hat der einzelne Kläger seinen Studienplatz immer noch nicht sicher: Sollten nämlich mehr Studieninteressierte geklagt haben, als nachträglich Plätze zur Verfügung gestellt werden können, so lassen viele das Los darüber entscheiden, welchen Klägern nun ein Studienplatz zugesprochen wird.
Andere Hochschulen richten sich nach sogenannten „Reservelisten“, die eine Rangfolge der Kläger aus der Abiturnote und den bereits erfolgten Wartesemestern ermitteln. Zur Erhöhung der Chancen ist es daher oft sinnvoll an mehreren Universitätsstandorten gleichzeitig auf einen Studienplatz zu klagen.