Mit Notar oder ohne?
Eine weitere Frage ist häufig, ob man ein notariell beurkundet es Testament benötigt oder nicht – zumal die notarielle Begutachtung Kosten verursacht. Die Antwort auf diese Frage hängt ebenfalls davon ab, wofür man das Testament benötigt.
Der wichtigste Faktor ist, dass nicht jedes Testament ohne notarielle Beurkundung wirksam ist. Grundsätzlich kann man ein Testament für sich selbst oder für ein Ehepaar als sogenanntes gemeinschaftliches Testament handschriftlich errichten. Ist man nicht verheiratet und möchte ein gemeinsames Testament errichten, so muss dies notariell erfolgen.
Ebenso muss auch ein Erbvertrag zwischen dem Erblasser und den Erben notariell beurkundet sein. Dies spielt beispielsweise dann eine Rolle, wenn man für bestimmte erbrechtliche Regelung die Zustimmung der potentiellen Erben benötigt, beispielsweise, wenn man möglicherweise für einzelne Erben weniger als den Pflichtteil vorsieht, möglicherweise weil ein Erbgegenstand einen höheren emotionalen als wirtschaftlichen Wert hat oder Zuwendungen außerhalb des Erbfalls abweichend vom Gesetz einbezogen oder nicht einbezogen werden sollen.
Hinsichtlich der Kosten genügt bei einfachen oder „Standard“-Fällen ein handschriftliches Testament. Wir empfehlen jedoch zumindest eine individuell angepasste Vorlage zu verwenden, um nicht ungewollte Ergebnisse herbeizuführen. Fehler im Testament sind schwer auszubessern. Bei komplizierteren Testamenten sollte ein Notar einbezogen werden. Werden auch Immobilien vererbt, so spart man sich später die Kosten der Erbscheinserteilung – was zumindest „praktisch“ die Beurkundungskosten je nach Konstellation um ca. 200 EUR bis 25 % senkt. Bei großen Erbfällen, sei es, dass es um hohe Vermögen, schwierige Gemengelagen oder die Vererbung von Unternehmen geht, so sollten regelmäßig ein Anwalt, ein Steuerberater (oder ein in beiden Bereichen bewanderter Anwalt) und ein Notar einbezogen werden.
Zum Beispiel bei einem sogenannten „Berliner Testament“ von Eheleuten, genügt zumeist ein gemeinsames handschriftliches Testament von Eheleuten.
Gerne erstellen wir Ihnen hierfür in Absprache mit Ihnen und nach Ermittlung Ihres Bedarfs einen passenden Entwurf. In anderen Konstellation kann jedoch ein notarielles Testament, trotz der höheren Kosten, erhebliche Vorteile bieten. Sprechen Sie uns an.
Wenn sie über ein Testament nachdenken, vergessen Sie nicht auch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht in Erwägung zu ziehen! Beides bietet großen praktischen Nutzen.
Wo bewahrt man ein Testament auf?
Ein Notar hinterlegt ein Testament grundsätzlich beim Amtsgericht. Dies kann man aber auch selbst machen. In beiden Fällen entstehen Gebühren.
Es spricht auch nichts dagegen, ein Testament selbst aufzubewahren oder durch eine vertrauenswürdige Person aufbewahren zu lassen. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass das Testament keine Wirkung entfalten kann, wenn es verloren geht bzw. nicht im Erbfall vorgelegt werden kann.
Folgende Fragestellungen spielen beim Vererben eine besondere Rolle:
... und Erben
Ein Großteil des Erbrechts spielt sich im Rahmen der Auseinandersetzung über einen Erbfall ab. Dabei bilden die sogenannten „Miterben“, also alle Personen, die Erben geworden sind, eine Miterbengemeinschaft und können nur gemeinsam über das Erbe verfügen.
Häufig sind fehlende Testamente oder zu alte, nicht den Lebenssituation des Erblassers in den letzten Jahren entsprechende Testamente Ursache einer Streitigkeit zwischen den Miterben oder Erben und Vermächtnisempfängern. Manchmal kann jedoch auch Entfremdung oder persönliche Streitigkeiten zwischen den Erben Auslöser sein.
So oder so hilft anwaltliche Beratung oder Vertretung bei der Erbauseinandersetzung und der Abwicklung der bürokratischen Verpflichtungen im Erbfall.
Folgende Fragestellungen spielen beim Erben eine besondere Rolle: