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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

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Arbeitsrecht

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Familienrecht

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Opferrecht Opferrecht und Nebenklage

Im Opferrecht auf Augenhöhe mit den anderen Verfahrensbeteiligten

Das Opferrecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist ein Sammelbegriff unterschiedlicher Teilrechtsbereiche des Strafrechts, Familienrechts, Sozialrechts oder Zivilrechts. Opferrecht umfasst insoweit alle Rechtsgebiete, die aufgrund der Folgen einer Straftat und deren Aufarbeitung für die Geschädigten berührt sind.

Bereits vor Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft besteht die Möglichkeit, dass Opfer von Straftaten sich durch einen Anwalt als Verletzten- und Zeugenbeistand beraten und vertreten lassen. Im Rahmen der Nebenklage sollen die Rechte der Geschädigten im Strafverfahren gewahrt werden.

Im Rahmen von Zeugenaussagen, z. B. vor einem Vernehmungsrichter oder vor Gericht, besteht zudem die Möglichkeit psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Hier werden meist Opferzeug*innen von speziell ausgebildeten Personen, die i. d. R. bei Organisationen wie der Stiftung Opferhilfe arbeiten, begleitet. Die Inanspruchnahme empfehlen wir Betroffenen bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich, da der Rechtsbeistand z. B. als Nebenklagevertretung sich so auf seine juristische Arbeit konzentrieren kann, während die Opferzeug*innen in professioneller psychologischer Betreuung sind.

Opferrechte
Opferrechte

Besonderen Wert legen wir auf eine Vertretung von Opfern im Strafprozess auf Augenhöhe mit den anderen Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Strafverteidigung.

Die Nebenklage ist nicht nur die Teilnahme des Geschädigten oder seines Rechtsnachfolgers an der Anklage der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren. Hier wird ausnahmsweise das Strafverfolgungsmonopol des Staates durchbrochen, weshalb die Zulassung der Nebenklage nur bei schwerwiegenden Delikten möglich ist. Mit der Zulassung werden Nebenklägern eigene Verfahrensrechte eingeräumt, z. B.

  • Anwesenheit in der Hauptverhandlung auch als Zeuge,
  • Befragung von Zeugen, Sachverständigen oder Angeklagten,
  • Stellen von Beweisanträgen,
  • Halten eines Schlussvortrages, das Plädoyer.

Bei besonders schweren Delikten oder Folgen besteht die Möglichkeit, dass der Nebenklage eine Nebenklagevertretung als Rechtsbeistand beigeordnet wird. Als Nebenklagevertretung beachten wir, dass die Verfahrensrechte unserer Mandantschaft nicht nur gewahrt, sondern auch aktiv ausgeübt werden.

Zu unterscheiden von der Nebenklage ist weiter das Adhäsionsverfahren. Durch das Adhäsionsverfahren erhalten Geschädigte die Möglichkeit zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, z. B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Das Adhäsionsverfahren unterliegt jedoch anderen prozessualen Grundsätzen als die Nebenklage. Durch den Adhäsionsantrag bleibt Geschädigten häufig ein erneutes Verfahren wegen Schmerzensgeld oder Schadensersatz vor den Zivilgerichten erspart.

Zum Opferrecht zählt auch die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsrecht (OEG).

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