Besonderen Wert legen wir auf eine Vertretung von Opfern im Strafprozess auf Augenhöhe mit den anderen Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Strafverteidigung.
Die Nebenklage ist nicht nur die Teilnahme des Geschädigten oder seines Rechtsnachfolgers an der Anklage der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren. Hier wird ausnahmsweise das Strafverfolgungsmonopol des Staates durchbrochen, weshalb die Zulassung der Nebenklage nur bei schwerwiegenden Delikten möglich ist. Mit der Zulassung werden Nebenklägern eigene Verfahrensrechte eingeräumt, z. B.
Bei besonders schweren Delikten oder Folgen besteht die Möglichkeit, dass der Nebenklage eine Nebenklagevertretung als Rechtsbeistand beigeordnet wird. Als Nebenklagevertretung beachten wir, dass die Verfahrensrechte unserer Mandantschaft nicht nur gewahrt, sondern auch aktiv ausgeübt werden.
Zu unterscheiden von der Nebenklage ist weiter das Adhäsionsverfahren. Durch das Adhäsionsverfahren erhalten Geschädigte die Möglichkeit zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, z. B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Das Adhäsionsverfahren unterliegt jedoch anderen prozessualen Grundsätzen als die Nebenklage. Durch den Adhäsionsantrag bleibt Geschädigten häufig ein erneutes Verfahren wegen Schmerzensgeld oder Schadensersatz vor den Zivilgerichten erspart.
Zum Opferrecht zählt auch die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsrecht (OEG).