Das Fachgebiet Arbeitsrecht für Arbeitgeber beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche:
Im Arbeitsrecht für Arbeitgeber besteht ein großes Risiko, durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen. Auch der Verlust des Kündigungsschutzprozesses allein wegen solcher Fehler ist möglich. Wir helfen Ihnen zum Beispiel, die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes, beim Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz- oder Datenschutzbeauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsratsanhörung sicher einzuhalten.
Als letzteren, aber sicherlich nicht unwichtigsten Bereich, helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen. Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld, Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten, sei es, dass wir z.B. die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zu Erklärung zu einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen.
Im Arbeitsrecht besteht ein großes Risiko durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen, bis hin zu einem Verlust des Kündigungsschutzprozesses allein wegen solcher Fehler. Wir helfen Ihnen, die Vorgaben z.B. dem Kündigungsschutzgesetze, beim Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz oder Datenschutzbeauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsratsanhörung sicher einzuhalten.