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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

Osterstraße 41-44 (Ostertorpassage)
31134 Hildesheim

Telefon 05121 / 20 80 90
Telefax 05121 / 20 80 911

Montag bis Freitag 08:30 - 17:30 Uhr

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

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Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Arbeitsrecht für Arbeitgeber bei den Rechtsanwälten aus Hildesheim

Ihre kompetente Anlaufstelle für umfassende Rechtsfragen von Arbeitgebern

Als Spezialisten für das Arbeitsrecht sind unsere Anwälte aus Hildesheim auch für Arbeitgeber tätig. Hierbei setzt eine erfolgreiche Vertretung schon möglichst früh an. Zu den Themenschwerpunkten in diesem Bereich zählen daher intelligente und passgenaue, aber flexible Arbeitsverträge sowie gut vorbereitete und wohl gewählte Kündigungen, die Ihre Prozessrisiken verringern.

Durch eine frühzeitige Beratung helfen wir Ihnen, unnötige Streitigkeiten, die das Arbeitsrecht für Arbeitgeber betreffen, aus dem Weg zu räumen. Auseinandersetzungen und mögliche Prozesse, die nur mit großem Risiko gewonnen werden können, sind zu vermeiden, und arbeitsrechtliche Konflikte sind dort auszufechten, wo die Erfolgsaussichten für Sie am größten sind. Geraten Sie in eine Situation, in der Sie nur das rechtliche Risiko eingehen können, so helfen wir Ihnen dabei, Ihre Entscheidung als Arbeitgeber aufrechtzuerhalten und nicht zurücknehmen zu müssen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsverträge und arbeitsrechtliche Vereinbarungen

Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum

Das Fachgebiet Arbeitsrecht für Arbeitgeber beinhaltet zahlreiche Aspekte, in denen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite stehen. Dazu zählen vor allem die Bereiche:

  • Arbeitsverträge und arbeitstechnische Vereinbarungen
    Arbeitsverträge und deren Gestaltung sind ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht. Daher entwerfen wir für und mit Arbeitgebern sowohl standardisierte als auch individuelle Lösungen, die angepasst an die Bedürfnisse Ihres Betriebes sind. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei zusätzlichen Regelungen wie Fortbildungsvereinbarungen, Arbeitgeberdarlehen, Dienstwagenregelungen, Zielvereinbarungen oder Provisionsvereinbarungen sowie Wettbewerbsvereinbarungen oder Gewinn- und Unternehmensbeteiligungen.
  • Dienstverträge
    Auch das Erstellen von Dienstverträgen für Geschäftsführer, Vorstände, GbR-Gesellschafter und leitende Angestellte gehört zu unserem Aufgabenbereich. Wir helfen Ihnen, die Verbindung vom organschaftlichen Amt und Dienstvertrag für Sie sinnvoll zu regeln und von Anfang an Vorkehrungen für eine möglichst rechtssichere und damit konfliktfreie Trennung zu treffen. Hierbei unterstützen wir Sie bei Regelungen zum Beispiel zu einer vertraglichen Abfindung, Wettbewerbsverboten oder Verschwiegenheitsverpflichtungen.
  • Beratung im Alltag
    Umfassende Beratungsleistungen sind aus dem Arbeitsrecht nicht wegzudenken. Daher stehen wir Ihnen auch im Alltag bei problematischen oder untypischen Einzelkonstellation zur Verfügung – sei es hinsichtlich Befristung, Arbeitszeit, Schichtmodellen, Überstunden, leistungsbezogenen Anreizsystemen, Urlaub, Krankheit, Schwerbehinderung oder Schwangerschaft. Natürlich gehört auch die Beratung und Vertretung in der Zusammenarbeit oder Auseinandersetzung mit Betriebsräten, Personalräten oder der Mitarbeitervertretung zu unserem Leistungsspektrum.
  • Schulung
    Eine gute Schulung ist häufig hilfreicher als eine professionelle Beratung. Unser Ziel ist es, Sie durch Schulungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, die allermeisten Probleme selbst zu lösen und Fehler bei der Begründung, Verwaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu vermeiden. Unsere Fachberatung benötigen Sie dann nur für die ungewöhnlichen oder „großen“ Probleme. So senken Sie Ihre Rechtsberatungskosten und können sich auf Ihr Kerngeschäft als Unternehmer konzentrieren.
  • Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen
    Auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen haben Sie mit unseren Anwälten einen starken Partner an Ihrer Seite. Bereits im Vorfeld sind wir für Sie da, um Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten – sei es, indem wir die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zur Erklärung einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen.

Im Arbeitsrecht für Arbeitgeber besteht ein großes Risiko, durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen. Auch der Verlust des Kündigungs­schutzprozesses allein wegen solcher Fehler ist möglich. Wir helfen Ihnen zum Beispiel, die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes, beim Sonderkündigungs­schutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz- oder Datenschutz­beauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsrats­anhörung sicher einzuhalten.

Beratung im Alltag
Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen

Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen

Als letzteren, aber sicherlich nicht unwichtigsten Bereich, helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen. Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld, Fehler zu vermeiden und eine Kündigung bestmöglich vorzubereiten, sei es, dass wir z.B. die notwendigen Belege mit Ihnen im Vorfeld erörtern und zusammentragen, einen Arbeitnehmer zu Erklärung zu einer möglichen Schwerbehinderung auffordern oder Ihnen bei dem vielfältigen Formalien einer Kündigung helfen.

Im Arbeitsrecht besteht ein großes Risiko durch rein formale Fehler das Prozessrisiko erheblich zu erhöhen, bis hin zu einem Verlust des Kündigungsschutzprozesses allein wegen solcher Fehler. Wir helfen Ihnen, die Vorgaben z.B. dem Kündigungsschutzgesetze, beim Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, von Immissionsschutz-, Wasserschutz oder Datenschutzbeauftragten, bei Änderungskündigungen, bei den Kündigungsfristen und auch bei der Betriebsratsanhörung sicher einzuhalten.

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