Der Gedanke an einen Ehevertrag ist kurz vor einer Hochzeit sicherlich unromantisch. Mithilfe eines Ehevertrages brauchen in einem evtl. Scheidungsverfahren bestimmte Punkte nicht mehr geklärt zu werden, was im Fall der Fälle erhebliche Kosten für Anwälte und Gericht sowie Zeit und Nerven sparen kann.
Grundsätzlich gilt, dass ein Ehevertrag weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig sein darf. Sittenwidrig ist beispielsweise eine Regelung, durch die ein Partner nach einer Scheidung zum „Sozialfall“ werden könnte und von der Gemeinschaft finanziell unterstützt werden muss, wenn bestimmte Unterhaltsansprüche sittenwidrig ausgeschlossen wurden. Dazu kommt, dass der Ehevertrag von einem Notar in Anwesenheit beider Partner beurkundet werden muss. Allerdings darf ein Notar nur eingeschränkt beraten, da er zur Neutralität gegenüber beiden Parteien verpflichtet ist. Da die Rechtsprechung sich gerade im Familienrecht fortlaufend weiter entwickelt, sollten Paare auch darauf achten, ob ihr Ehevertrag nach wie vor rechtliche Anforderungen erfüllt.
Sofern die Partner keinen Ehevertrag vor oder während der Ehe geschlossen haben, besteht die Möglichkeit auch nach einer Trennung eine Vereinbarung herbeizuführen, um einen langwierigen Rechtsstreit mit dem getrennten bzw. geschiedenen Partner zu vermeiden.
bezeichnet.
Leider verlaufen nicht alle Scheidungen einvernehmlich, z. B. wenn ein Partner nicht geschieden werden möchte oder die Ehegatten sich nicht über Folgesachsen einig sind. In diesem Fall ist von einer streitigen Scheidung die Rede. Als Folgesachen einer Scheidung kommen in Betracht: Unterhalt, Zugewinn, Wohnung, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung sowie Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangsrecht und des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Kinder. In diesen Fällen wird häufig im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Entscheidung des Familiengerichts begehrt. Wenn keine Einigkeit vorliegt, benötigen beiden Ehegatten einen anwaltlichen Beistand, um eigene Anträge im gerichtlichen Verfahren stellen zu können.
Häufig gestalten sich diese Fälle kompliziert und dauern lange an. Auch in diesen schwierigen Konstellationen werden wir uns stets für Sie bemühen, das Verfahren so zu führen, dass es eine möglichst geringe Belastung für Sie darstellt. Im persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen, welches Vorgehen für Sie am sinnvollsten ist, um Ihre Ansprüche bestmöglich umzusetzen.
Wir empfehlen Ihnen möglichst früh einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren, da sich bereits nach der Trennung die ersten wichtigen Weichenstellungen für Sie ergeben, z. B. der günstigste Zeitpunkt für die Stellung des Scheidungsantrages.