Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern kann es zu Konflikten über das Sorgerecht und das Umgangsrecht kommen. In diesem Fall kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dabei kann es auch einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellen, der seine Interessen vertritt.
Neben dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht gibt es noch weitere Formen der rechtlichen Fürsorge für minderjährige Kinder: die Vormundschaft und die Ergänzungspflegschaft.
Die Vormundschaft liegt vor, wenn eine Person die rechtlichen Interessen und die Vertretung eines Minderjährigen wahrnimmt. Die Vormundschaft ersetzt fehlende oder nicht zur Sorge berechtigte Eltern. Die Vormundschaft betrifft nur Minderjährige.
Die Ergänzungspflegschaft liegt vor, wenn den Eltern, einem Elternteil oder einem Vormund ein Teilbereich des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind entzogen wird. Der entzogene Teil des Sorgerechts wird auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte ist ein sogenannter Ergänzungspfleger.
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