Navigation überspringenSitemap anzeigen
Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

Osterstraße 41-44 (Ostertorpassage)
31134 Hildesheim

Telefon 05121 / 20 80 90
Telefax 05121 / 20 80 911

Montag bis Freitag 08:30 - 17:30 Uhr

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

Jetzt mehr erfahren ...
Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

Jetzt mehr erfahren ...
Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Jetzt mehr erfahren ...
Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

Jetzt mehr erfahren ...

Zugewinn­ausgleich

Die Rechtsanwaltskanzlei Hammer Rechtsanwälte steht Ihnen als Fachanwälte bei familienrechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Der Zugewinnausgleich ist eine wichtige Frage bei einer Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird, das sie während der Ehe erworben haben. Dabei geht es nicht um das gesamte Vermögen, sondern nur um den sogenannten Zugewinn. Das ist die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen eines jeden Ehepartners.

Um den Zugewinnausgleich zu berechnen, müssen beide Ehepartner ihr Anfangs- und Endvermögen ermitteln und gegenüberstellen. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehepartner am Tag der Eheschließung hatte. Das Endvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehepartner am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags hatte. Von diesen beiden Werten wird jeweils der Zugewinn abgeleitet.

Der Zugewinnausgleich besteht darin, dass der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehepartners an diesen auszahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Ehepartner von dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögenszuwachs profitieren.

Der Zugewinnausgleich kann entweder durch eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern oder durch einen gerichtlichen Beschluss erfolgen. In beiden Fällen empfiehlt es sich, die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Berechnung des Zugewinns unterstützen, Ihre Ansprüche geltend machen oder eine faire Lösung mit Ihrem Ex-Partner verhandeln.

Wenn Sie Fragen zum Thema Zugewinnausgleich haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder Sie rufen uns einfach an!

Zugewinn
05121 / 20 80 90
×
Diese Web­site nutzt Cookies oder Dritt­anbieter­dienste nur mit Ihrem Ein­verständnis - jeder­zeit wider­ruflich und frei­willig!Individuelle EinstellungenAlle akzeptierenImpressumDatenschutz­erklärung×
Zum Seitenanfang