Um den Zugewinnausgleich zu berechnen, müssen beide Ehepartner ihr Anfangs- und Endvermögen ermitteln und gegenüberstellen. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehepartner am Tag der Eheschließung hatte. Das Endvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehepartner am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags hatte. Von diesen beiden Werten wird jeweils der Zugewinn abgeleitet.
Der Zugewinnausgleich besteht darin, dass der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehepartners an diesen auszahlt. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Ehepartner von dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögenszuwachs profitieren.
Der Zugewinnausgleich kann entweder durch eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern oder durch einen gerichtlichen Beschluss erfolgen. In beiden Fällen empfiehlt es sich, die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Berechnung des Zugewinns unterstützen, Ihre Ansprüche geltend machen oder eine faire Lösung mit Ihrem Ex-Partner verhandeln.
Wenn Sie Fragen zum Thema Zugewinnausgleich haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder Sie rufen uns einfach an!
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