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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

Osterstraße 41-44 (Ostertorpassage)
31134 Hildesheim

Telefon 05121 / 20 80 90
Telefax 05121 / 20 80 911

Montag bis Freitag 08:30 - 17:30 Uhr

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

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Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Pflege­versicherung Hammer Rechtsanwälte in Hildesheim

Sie benötigen eine rechtliche Beratung oder Vertretung im Bereich der Pflegeversicherung? Die Anwälte Hammer helfen Ihnen gerne weiter.

In Deutschland wurde die soziale Pflegeversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 1995 eingeführt. Neben der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bildet sie den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen, die sogenannte „fünfte Säule“. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I-III erfolgen aktuell die größten Reformen in der Geschichte dieses Sozialversicherungszweiges.

Pflegeversicherung
Pflegeversicherung

Es ist ihre Aufgabe, Hilfe für Pflegebedürftige zu leisten, die durch ihre Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Die benötigte Hilfe wird an einem sogenannten „Pflegegrad“ (vormals Pflegestufe) gemessen, welcher anhand einer Begutachtung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt wird. Sind die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit gegeben, können u. a. Zahlungen für ehrenamtliche Pflege gewährt werden oder Kosten von ambulanter oder (teil-) stationärer Pflege übernommen werden.

Ein Pflegeantrag kann formlos bei der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung gestellt werden. Empfehlenswert ist jedoch ein Antrag mit Datum, da Leistungen durch die Pflegeversicherung rückwirkend bis Antragsstellung gewährt werden können. Haben Sie bereits ein Pflegetagebuch geführt, sollte dieses gemeinsam mit dem Antrag verschickt werden.

Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse werden diese Ihnen ein Formular zusenden, in dem Sie die Art der zu gewährenden Leistung sowie die Art der Pflege angeben müssen. Hierbei kann es sich um Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen handeln. Bei der Art der Pflege kommt hier die häusliche oder die stationäre Pflege in Betracht.

Nach einer Begutachtung durch den MDK trifft die Pflegekasse eine Entscheidung. Im Falle eines ablehnenden Bescheides kann hiergegen Widerspruch eingelegt werden. In der Regel erfolgt sodann eine zweite Begutachtung. Im Falle eines zurückweisenden Widerspruchsbescheides kann gegen die Entscheidung der Pflegekasse Klage erhoben werden.

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