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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

Osterstraße 41-44 (Ostertorpassage)
31134 Hildesheim

Telefon 05121 / 20 80 90
Telefax 05121 / 20 80 911

Montag bis Freitag 08:30 - 17:30 Uhr

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

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Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Renten­versicherung Rechtsanwälte für Sozialrecht in Hildesheim

Im Bereich der Rentenversicherung beraten wir Sie mit viel Fachwissen zu deren Umfang, Voraussetzungen und die Versicherungspflicht.

Das Rentenversicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Rechts, welches im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) festgeschrieben ist. Es regelt die sogenannte „gesetzliche Rente“, hier insbesondere deren Umfang, Voraussetzungen und Versicherungspflicht. Zum Teilgebiet des Rentenversicherungsrechts zählen im Einzelnen u. a. Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten, Hinterbliebenenrente, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation und Arbeitsförderungsmaßnahmen.

Rentenversicherung
Rentenversicherung

Während bei Renten wegen Erwerbsminderung der Fokus häufig auf den medizinischen Voraussetzungen liegt, können sich im Hinblick auf alle Rentenarten auch Probleme bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ergeben, z. B.

  • Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten, Berücksichtigungszeiten und Anrechnungszeiten
  • Anerkennung von Erziehungszeiten, insbesondere bei Pflegefamilien
  • Zugrundelegung des Leistungsfalles
  • Wartezeiten bei Aufenthalt im Ausland
  • Freiwillige Beitragszahlung
  • Versorgungsausgleich

Weitere Fragen können sich rund um das Thema „Versicherungspflicht“ ergeben, insbesondere:

  • Befreiung von der Versicherungspflicht
  • freiwillige Versicherung
  • sog. Scheinselbstständigkeit
  • Statusfeststellung
  • Sozialrechtliche Betriebsprüfung
  • Prüfung bei Arbeitgebern (§28p SGB VI)
  • Mindestlohn
  • Schwarzarbeit

Ein besonderes Angebot unserer Kanzlei ist die Beratung zum vorzeitigen Ruhestand für Versicherte.

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