Während bei Renten wegen Erwerbsminderung der Fokus häufig auf den medizinischen Voraussetzungen liegt, können sich im Hinblick auf alle Rentenarten auch Probleme bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ergeben, z. B.
- Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten, Berücksichtigungszeiten und Anrechnungszeiten
- Anerkennung von Erziehungszeiten, insbesondere bei Pflegefamilien
- Zugrundelegung des Leistungsfalles
- Wartezeiten bei Aufenthalt im Ausland
- Freiwillige Beitragszahlung
- Versorgungsausgleich
Weitere Fragen können sich rund um das Thema „Versicherungspflicht“ ergeben, insbesondere:
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- freiwillige Versicherung
- sog. Scheinselbstständigkeit
- Statusfeststellung
- Sozialrechtliche Betriebsprüfung
- Prüfung bei Arbeitgebern (§28p SGB VI)
- Mindestlohn
- Schwarzarbeit
Ein besonderes Angebot unserer Kanzlei ist die Beratung zum vorzeitigen Ruhestand für Versicherte.