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Hammer Rechtsanwälte. Rechtsanwälte Ole M. Hammer und Laura Elaine Hoffmann, GbR - Logo

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Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wir beraten und vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Anliegen professionell.

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Familienrecht

Sie haben Fragen zur Eheschließung oder Sorgerecht? Die Anwälte der Kanzlei Hammer beraten und vertreten Sie bei allen Anliegen im Bereich des Familienrechts.

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Sozialrecht

Das Sozialrecht stellt das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip eines Staates sicher und deckt Bereiche wie Kranken- oder Rentenversicherung ab. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Die Hammer Rechtsanwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte als Bürger durchzusetzen.

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Beamtenrecht Hammer Fachrechtsanwälte nahe Hannover

Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bedarf der Staat natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom öffentlichen Dienst und insbesondere den Beamten wahrgenommen. Allein Beamte oder sogenannte „Beliehene“ dürfen hoheitlich für den Staat tätig sein. Das Beamtenrecht ist damit das Sonderrecht eines Teils der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Beamtenrecht
Beamtenrecht

Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei seine Umsetzung im Einzelnen allerdings häufig durch mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakte erfolgt. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend vom Arbeitsrecht, wo zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird.

Dabei wird das Recht der Bundesbeamten allein durch den Bund geregelt. Das für Landes- und Kommunalbeamte geltende Recht liegt demgegenüber seit der Föderalismusreform teilweise gemeinsam beim Bund und den Ländern (Statusrechte und - pflichten), überwiegend aber bei den Ländern (insbesondere Besoldung, Versorgung und Laufbahnen).

Bundeseinheitlich gelten das Beamtenstatusgesetz, das Besoldungsrecht und Versorgungsrecht regeln die Länder, teilweise abweichend, teilweise identisch mit dem Bund. Für Bundesbeamte findet weiterhin das Bundesbeamtengesetz Anwendung, während die Länder ihre jeweiligen Landesbeamtengesetze erlassen haben.

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